top of page
Pflegeberatung, Pflegestufen

Ratgeber Antragstellung

Leistungen von der Pflegeversicherung, die im Sozialgesetzbuch XI geregelt sind, müssen Versicherte bei ihrer Pflegekasse beantragen.

 

Viele Kassen bieten entsprechende Antragsformulare auf ihren Internetseiten an oder senden diese per Post oder E-Mail zu. Ein Antrag ist jedoch auch mit einem formlosen Schreiben möglich.

 

Ist der Leistungsberechtigte selbst nicht mehr in der Lage, den Antrag zu unterschreiben, dürfen Angehörige dies nur dann stellvertretend tun, wenn sie über eine Vollmacht verfügen.

 

Ansonsten sollten sie mündlich um die Überprüfung der Pflegebedürftigkeit bitten. Sobald der Antrag eingegangen ist, prüft die Kasse, ob der oder die Betroffene die formalen Voraussetzungen für Leistungen aus der Pflegeversicherung erfüllt, also anspruchsberechtigt ist.

 

Danach besucht ein Gutachter oder eine Gutachterin des Medizinischen Dienstes  (MD) den Antragsteller oder die Antragstellerin zu Hause und erstellt ein schriftliches Gutachten. Auf dieser Grundlage entscheidet die Pflegeversicherung.

Privat Versicherte stellen einen Antrag bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen. Die Begutachtung erfolgt dort durch Gutachterinnen oder Gutachter des Medizinischen Dienstes MEDICPROOF.

Weitere Informationen zum Antrag auf Pflegegrad finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Pflegeversicherungen. 

Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich beraten!

 

Sehr gerne können wir Ihre wünsche auch telefonisch abklären.
Dazu wählen Sie 0 28 41 - 93 13 070

 

Falls Sie den persönlichen Kontakt vorziehen, besuchen wir Sie auch gerne zu Hause und klären gemeinsam mit Ihnen Ihre Fragen.
bottom of page