top of page

Grundsätzlich steht der 
Mensch im Mittelpunkt.

Ethische Grundsätze

Prinzip des positiven Grundgedanken

 

Alle Beteiligten an der Pflege sind Menschen und aus dem menschliche Handeln ergeben sich unterschiedliche Situationen, die unseren Alltag prägen und einen positiven oder negativen Einfluss auf eine Lebenssituation haben können. Mit diesem Grundgedanken wollen wir gleich zu Beginn unserer Zusammenarbeit positiv auf Sie einwirken. Unsere Zusammenarbeit ist geprägt von Respekt und Wertschätzung sowie von einem christlichen Weltbild. Auch die nach diesem Prinzip von uns ausgesuchten Betreuungs- und Pflegekräfte sollen frischen Wind in Ihren Alltag bringen und Ihre Lebensqualität erhöhen. Nicht selten werden Betreuungskräfte zu Freunden und bringen Herzlichkeit in Ihren Alltag. 

 

 

Prinzip von Respekt und Wertschätzung
 

Jede Person ist sehr individuell und bringt Ihre eigene Persönlichkeit mit. In der Regel braucht es eine gewisse Zeit bis beide, die Betreuungskraft und die zu pflegende Person, sich aneinander gewöhnt haben. Nicht selten entstehen Freundschaften. Andere wiederum möchten diese Nähe nicht zulassen und bevorzugen eher ein rein dienstliches Verhältnis. Beide Ansichten haben Ihre Berechtigung und sind in Ordnung. Der Umgang zwischen Betreuungskraft und der zu pflegenden Person sowie ihren Angehörigen sollte von Respekt und Wertschätzung geprägt sein und ist Voraussetzung für ein gelungenes Miteinander.

 

Prinzip der Zumutbarkeit


Grundsätzlich lassen sich fast alle Krankheitsbilder und Pflegesituationen durch eine Betreuungskraft aus Osteuropa sicherstellen. Unser Leistungsangebot und der gesetzliche Rahmen, in dem wir uns bewegen, bezieht sich auf betreuungs- und grundpflegerische sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die zuvor meist von Angehörigen verrichtet wurden. So können wir eine Familie nur dann betreuen wenn sich die durchzuführenden Tätigkeiten in diesem Rahmen bewegen und in ihrer Art und in ihrem Umfang für eine Betreuungskraft zumutbar sind. Lassen Sie sich von uns beraten. In fast allen Fällen können wir eine gute Lösung für eine Betreuung in häuslicher Umgebung finden. 

 

 

Grundsatz der Legalität und soziale Absicherung am Beispiel einer polnischen Betreuungskraft

 

Jede von CURADOMI vermittelte Betreuungskraft befindet sich in einem ordentlichen Anstellungsverhältnis bei ihrem polnischen Arbeitgeber und ist somit im Besitz eines Arbeitsvertrages nach geltendem Recht unter Berücksichtigung des in Deutschland vorgeschriebenen Mindestlohns. Durch das bestehende, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis ist eine Absicherung der Betreuungskraft ebenfalls im Alter gewährleistet. Auch im Schadens- oder Krankheitsfall sind unsere Betreuungskräfte entsprechend den EU-Entsenderichtlinien vollumfänglich versichert. Umgehend vor der Entsendung der Betreuungskraft werden sämtliche Formalitäten von den polnischen Behörden durch unsere Kooperationspartner angefordert. Jede Betreuungskraft verfügt bei Anreise über eine beantragte/vorläufige EKUZ-Karte (entspricht dem deutschen Sozialversicherungs-ausweis) und über die A1-Entsendebestätigung. Die Zustellung der beantragten Unterlagen erfolgt in der Regel in den ersten 5-8 Arbeitswochen. CURADOMI überprüft das Vorhandensein und die Gültigkeit dieser Dokumente fortlaufend. Alle von uns vermittelten Kräfte können sich jederzeit vollumfänglich bei einer anstehenden Überprüfung ausweisen.  

 

Weitere Themen

bottom of page